Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Die Cart-Connection Betriebsgesellschaft mbH, Miraustraße 62-66, 13509 Berlin (Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Handelsregister HRB 58918) („Kartland“) betreibt eine Indoorkartbahn.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Kartbahn („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber, der die Kartbahn nutzt, („Auftraggeber“) und dem Kartland (zusammen „Parteien“).
1.3 Die jeweils geltenden AGB hängen in den Räumlichkeiten des Kartland aus.
1.4 Der Auftraggeber erkennt die ausschließliche Geltung dieser AGB sowie des Dokuments „Haftungsausschluss“ und „Haftungsausschluss für Kinder“ als vertragliche Grundlage für die Nutzung der Kartbahn an. Etwaig entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, selbst wenn das Kartland diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur soweit gültig, wie das Kartland sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
- Nutzungsvoraussetzungen; Pflichten des Kunden
2.1 Eine Nutzung der Kartbahn durch den Kunden ist nur während der Öffnungszeiten des Kartland und nur im Rahmen der Verfügbarkeit der Kartbahn möglich.
2.3 Die Nutzung der Kartbahn durch Minderjährige ist nur gestattet, wenn ein Sorgeberechtigter oder eine von vorgenannten bevollmächtigte Aufsichtsperson den „Haftungsausschluss für Kinder“ vor Nutzung der Kartbahn durch den Minderjährigen im Namen des Minderjährigen ausgefüllt und unterschrieben haben.
2.4 Die Nutzung der Kartbahn stellt hohe Anforderungen an die Aufmerksamkeit, körperliche Fitness und Disziplin ihrer Benutzer. Die Benutzung ist nur Kunden gestattet, die an keinerlei körperlichen Einschränkungen leiden, welche die sichere Beherrschung des Karts einschränken. Kunden, die unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder sonstiger berauschender Substanzen stehen oder deren Tauglichkeit für die Teilnahme am Straßenverkehr aus anderen Gründen eingeschränkt ist, dürfen die Kartbahn nicht benutzen. Gleiches gilt für Personen mit Herzproblemen und/oder Bluthochdruck.
2.5 Kartfahren birgt Verletzungsgefahren, die auch bei Einhaltung der Nutzungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Karts verfügen nicht über einen Sicherheitsgurt und über Airbags. Das Kart reagiert anders als ein Personenkraftwagen. Die Lenkung ist direkter und schwergängiger. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an das Streckenpersonal. Es ist vorsichtig zu fahren, die Geschwindigkeit den Bahnverhältnissen anzupassen und Kollisionen mit anderen Karts und Streckenbegrenzungen zu vermeiden. Die Nutzung der Kartbahn ist nur bei Einhaltung aller aushängenden Hinweise und Verhaltensregeln sowie der Anweisungen des Personals der Kartbahn gestattet.
2.6 Bei Unklarheiten und/oder Fragen zu den Verhaltensregeln ist es dem Fahrer untersagt, ein Rennen anzutreten. Gleiches gilt für den Fall, dass die Sitzposition im Kart vom Fahrer als nicht ausreichend angesehen wird. Die Fahrer sind selbst verantwortlich für den sicheren Sitz der Schutzkleidung und die richtige Position im Kart; insbesondere das Erreichen der Lenkung und der Pedale.
2.7 Die Fahrer sind verpflichtet Schutzkleidung zu tragen. Dazu gehört das Tragen eines Helmes, der der ECE-Richtlinie 22 für motorisierte Fahrzeuge entspricht. Bei der Verwendung von Leihhelmen ist aus hygienischen Gründen das Tragen einer Sturmhaube Pflicht. Aus hygienischen Gründen kann diese nicht verliehen werden. Sturmhauben können käuflich erworben werden.
2.8 Auf enganliegende Kleidung ist zu achten. Schals und Krawatten sind abzulegen. Gürtel und sonstige nicht fest und enganliegende Bekleidungsstücke sind sicher zu befestigen, damit sie nicht in drehende Teile gelangen können. Lange Haare sind unter der Schutzbekleidung zu tragen. Das Mitführen loser Gegenstände ist verboten.
- Beim Ein- und Aussteigen nicht an erhitzten Fahrzeugteilen (z.B. Motor und/oder Auspuff) abstützen.
- Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Rennen und Exklusivveranstaltungen
3.1.1 Nur schriftliche Vertragserklärungen von Kartland, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahmen, verpflichten das Kartland. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch Kartland.
3.1.2 Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Ein dem Auftraggeber zugesandter Vertrag ist von diesem gegengezeichnet zurückzusenden.
3.1.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kartland so früh wie möglich über alle Änderungen des zeitlichen Ablaufs und/oder die Personenzahl zu informieren. Alle Vertragsänderungen und neuen Angebote sind schriftlich abzufassen und zu bestätigen.
3.1.4 In Fällen des Rücktritts vom Vertrag gilt folgende Berechnung:
– 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder früher keine Berechnung.
– Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 25% des gesamten Angebotspreises fällig.
– Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des gesamten Angebotspreises fällig.
– Bis zum 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 75% des gesamten Angebotspreises fällig.
– Ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden in jedem Fall 100% des Angebotspreises fällig.
3.1.5 In den Fällen, in denen der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers nachträglich geändert wird und dies zu einer Reduzierung der ursprünglich festgelegten Personenzahl führt, gilt folgende Berechnung:
– 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder früher keine Berechnung.
– Vom 29. Tag bis zum 7. Tag werden für eine nachträgliche Reduzierung der Personenzahl bis maximal 30% der ursprünglichen Anzahl keine Stornokosten erhoben.
– Bei jeder weiteren Reduzierung werden 100% des Angebotspreises fällig.
3.2 Ticketfahrten
3.1.1 Tickets werden für eine festgelegten Termin gebucht und müssen im Voraus bezahlt werden.
3.1.2 Tickets sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Bei Absage oder Nichterscheinen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatz oder Verschiebung.
3.3 Widerrufsrecht
Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu, soweit die Cart-Connection Betriebsgesellschaft mbH Dienstleistungen anbietet, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (vgl § 312g Abs.2 S. 1 Nr. 9 BGB). Das bedeutet, dass Sie Ihre Willenserklärung nicht widerrufen können, wenn Sie die Kartbahn buchen.
- Leistungsumfang
4.1 Zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang zählen alle Sach- und Dienstleistungen zur Durchführung der vereinbarten Veranstaltung nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
4.2 Sämtliche von uns für die Durchführung einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten Gegenstände und Materialien wie Leihkarts, Sicherheits- und Schutzkleidung etc. stehen und bleiben im Eigentum von Kartland. Ausgenommen sind lediglich Lebensmittel und Getränke. Die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände sind nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich an uns zurückzugeben. Ergeben sich bei der Rückgabe Fehlmengen, werde diese dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert belastet.
4.3 Soweit wir für den Auftraggeber und auf dessen Veranlassung Fremdleistungen (Pokale, Trophäen, Medaillen, Buffet etc.) von Dritten beschaffen, handeln wir im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Sachen frei.
- Lieferzeit
5.1 Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.
5.2 Kartland wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn Kartland an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die es trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw., und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei allen angegebenen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie beim Auftraggeber oder bei Kartland entstehen.
5.3 Wird Kartland von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber ersetzt Kartland alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem Kartland gemäß Ziff. 5.2 von der Leistung frei wird.
- Zahlung, Verzug, Aufrechnung
6.1 Dem Auftrag liegt eine Vereinbarung über eine Anzahlung i.H.v. 50% des Mietpreises und der Bewirtungskosten zugrunde. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 7 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.
6.2 Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i. H. v. 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
6.4 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur möglich, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
- Beanstandungen
7.1 Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem ausführenden Veranstaltungsleiter mitzuteilen.
7.2 Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gem. Ziff. 7.1 nicht fristgerecht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.
- Gewährleistung
Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften von Kartland in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten bestehen diesbezüglich keine Ansprüche des Auftraggebers.
- Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis.
- Teilwirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Gerichtsstand
Unter Vollkaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Berlin.
- Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Cart-Connection Betriebsgesellschaft mbH